Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Elena Kamm meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Elena Kamm
Stand: November 2025
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der Hebamme Elena Kamm.
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflichen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGA V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 abrechenbare Leistungen
1.2 Eigenanteil
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung stellen.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
1.3 Kosten für Kurse
Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kurstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 wird ausdrücklich verzichtet.
1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenverordnung NRW. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu zahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website Hebamio. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail, wenn ein Platz im Kurs frei ist. Diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Falls kein Platz mehr zur Verfügung steht, werden Sie automatisch auf die Warteliste für den jeweiligen Kurs gesetzt und werden informiert, falls ein Platz frei wird. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.
2.1 Selbstzahlerkurse
Kurse, die nicht im Hebammenhilfevertrag gemäß § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe inbegriffen sind, müssen von den Teilnehmenden selbst bezahlt werden. Dazu gehören u.a.: Schwangeren-Yoga, MOVEnART® Präpartal-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining), Pränatales Training (Beckenbodenfitness), Nordic-Walking in der Schwangerschaft, Stillvorbereitungskurse, Beikostkurse, Babymassage, MOVEnART® Beckenboden-Empowerment (Kraftorientiertes Beckenbodentraining). Die Kursgebühren sind dem Kursangebot zu entnehmen und bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn der jeweiligen Kursleitung zu überweisen. Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
2.2 Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs
Für Geburtsvorberitungskurse mit PartnerIn ist eine Partnergebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist dem jeweiligen Kursangebot zu entnehmen und wird bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleitung überwiesen.
3. Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 21 Tagen zu begleichen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Sofern eine Ärztin/Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärtzlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.